Raumhaufen/Sonnwendfeuer
Verbrennung von Raumhaufen
Es ist generell verboten biogene und nicht-biogene Materialien außerhalb von dafür bestimmten Anlagen zu verbrennen!
Die Feuerwehr kann ein solches Abbrennen auch nicht genehmigen, da Sie nicht Behörde ist. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes – Verbrennen im Freien – insbesondere die Ausnahmeregelungen finden Sie hier:
Abbrennen Sonnwendfeuer
Das Abbrennen von Sonnwendfeuern ist meldepflichtig!
Die Meldung ist spätestens einen Tag vor dem Abbrennen per email durchzuführen und hat folgende Punkte zu enthalten:
- Datum und Zeitspanne des Abbrennens
- Name, Anschrift und Telefonnummer der für die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen verantwortlichen Person, welche beim Abbrennen vor Ort ist.
- Ort der Feuerstelle mit Adresse, bzw. Anhang eines Lageplanes
- < > per email an lawz@feuerwehrverband-salzburg.at in Kopie an: ff-piesendorf@lfv-sbg.at
Sollte sich der Zeitpunkt des Abbrennens verändern (anderer Tag) ist die Meldung erneut durchzuführen.